Einladung zur Abteilungsversammlung

Artikel vom 8. November 2025
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Die Fußballabteilung der Hammer SpVg informiert:
Einladung zur Versammlung der HSV-Fußballabteilung am
Freitag, 28. November 2025, 18:00 Uhr im Sport-Casino
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht der Abteilungsleitung
- Neuwahl des Stellvertretenden Abteilungsleiters
- Neuwahl des Geschäftsführers
- Verschiedenes
Bitte beachten Sie § 10 der Abteilungsordnung.
- 10 Abteilungsversammlung
- Die Abteilungsversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und wird von der Abteilungsleitung schriftlich einberufen. Im Übrigen gelten für die Fragen der Einberufung die Regelungen der Vereinssatzung für die Mitgliederversammlung entsprechend. Der Vorstand des Vereines ist in jedem Falle schriftlich hiervon zu unterrichten.
- Die Einberufung erfolgt drei Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung.
- Anträge außerhalb der Tagesordnung müssen der Abteilungsleitung mindestens 6 Tage vor der Versammlung schriftlich mit Begründung vorliegen.
- Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Für Abstimmungen und Wahlen gelten die Regelungen der Satzung entsprechend.
- Die Abteilungsversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Entgegennahme der Berichte der Abteilungsleitung,
- Entlastung der Abteilungsleitung,
- Neuwahlen der Abteilungsleitung,
- Festsetzung der Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren,
- Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
Mit freundlichen Grüßen
Die Abteilungsleitung

